Absage der Bezirksversammlung 2021

Südwürttemberg
Im Jahr 2020 blieb der Bezirksvorstand, ob kommissarisch eingesetzt oder gewählt, gemäß der Übergangsklausel des Art. 2 § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Amt.
von Francois Boe
17.05.21. Die laufenden Geschäfte konnten erledigt, die Saison 20-21 und jetzt die Saison 2021-22 vorbereitet werden.
Aus Sicherheitsgründen wird die Bezirksversammlung 2021 abgesagt. Abgesehen von der Infektionsgefahr und von der zu erwartenden fehlenden Akzeptanz der Mitglieder werden, selbst wenn Lockerungen genehmigt werden, strenge Auflagen für die Durchführung einer Versammlung wahrscheinlich weiterhin bestehen (1,5 m Abstand, kein Gegenübersitzen, keine AnnäherungÂ…). Hinzu kommt vielleicht die Verpflichtung für jeden Teilnehmer, den Nachweis eines aktuellen negativen Tests zu bringen, was zu einer erheblichen Zeitverzögerung führen würde. Der Aufwand, der sich beim Verbandstag lohnen würde, wäre meines Erachtens für eine Bezirksversammlung unverhältnismäßig groß.
Da nicht klar ist, ob solche Versammlungen ab Mitte Juni erlaubt werden, hat der Bezirksvorstand rechtzeitig beschlossen, die Bezirksversammlung 2021 abzusagen.
Auf Grund der Übernahme und Abgabe von Ämtern sind dieses Jahr mindestens zwei Ämter in unserem Bezirk neu zu besetzen: Sportwart und Bez.-Vorsitzender. Wir haben Nachfolger gefunden, die unter normalen Umständen von der Bezirksversammlung gewählt werden sollten. Da diese Versammlung nicht stattfindet, werden diese Ämter gemäß Gesch.-O § 6, 9 und 10 und Bez.-O § 4 (4) vom Bezirksvorstand kommissarisch vergeben und in der nächsten Bezirksversammlung zur Abstimmung gestellt. Damit ist gewährleistet, dass die laufenden Geschäfte bis Juni 2022 erledigt werden.
Ich danke dem Bezirksvorstand für seine Unterstützung und die sehr zuverlässige Amtsführung.
Francois Boé, SW-Bezirksvorsitzender komm.