Antragsfrist inkorrekt / neuer Ausrichter gesucht

25. Ordentlicher Verbandstag
Bei der im September-Heft veröffentlichten Einladung zum 25. Ordentlicher Verbandstag wurde versäumt die Antragsfrist dem neuen Ausrichtungstermin anzupassen!
von Petra Göhlich
07.10.20. Korrekt muss es lauten:
Zu Satzungs- und Ordnungsänderungen bzw. Anträgen gilt: Sie müssen bis spätestens 31.10.2020 bei der Geschäftsstelle eingereicht werden; es ist § 22 (4) der Satzung einzuhalten!
Bitte beachten Sie weiterhin, dass der TSV Oberndorf coronabedingt die Ausrichtung des Verbandstag zurückziehen musste. Der Vereinsvorstand hat beschlossen bis zum 31.03.2021 generell keine Veranstaltungen durchzuführen.
Wir suchen daher einen neuen Ausrichter für die Durchführung des Verbandstag am 12.12.2020. Bei Interesse würden wir uns sehr über eine baldige Rückmeldung von Ihnen freuen! Besten Dank bereits im Voraus!
Petra Göhlich
BWBV-Geschäftsstelle