Für die Jahrgänge 2006, 2007, 2008, 2009 braucht kein Antrag auf Freigabe gestellt werden, diese Jahrgänge sind automatisch freigegeben (AKs U19-2, U19-1, U17-2, U17-1). Für diese Jahrgänge ist auch kein Arztzeugnis und keine Erklärung des elterlichen Einverständnisses notwendig.
Im Jahr 2024 gilt: Für Spieler/innen des Jahrgangs 2010 (AK U15-2) muss ein Antrag auf Freigabe nach § 15 Abs. 3 BWBV-JO bis zum 15.6.2024 für die Hinrunde 24/25 bzw. zum 15.11.2024 für die Rückrunde 24/25 gestellt werden. Der Antrag ist mit dem vorgesehenen Formular (bwbv.de -> „Formulare“) beim jeweiligen Bezirksjugendwart zu stellen, inkl. aktuellem ärztlichem Vermerk und elterlichem Einverständnis. Voraussetzung ist, dass der/die Spieler/in mit 2 B-Wertungen (oder höher) in der DBV-Ranglistentabelle geführt wird, die zum jeweiligen Stichtag 15.6. bzw. 15.11. gültig ist. Diese Wertungen können auch an einem einzigen B-Turnier erworben sein, falls der/die Spieler/in in 2 Disziplinen gestartet ist.
Dem Antrag auf Jugendfreigabe sind die für die Freigabe massgeblichen B-Turniere aufzulisten.
Edi Klein, jugendwart@bwbv.de
27. Februar 2024