Die in Deutschland erworbenen Lizenzen haben die folgenden Gültigkeiten:
- Trassi: 4 Jahre
- C-Lizenz: 4 Jahre
- B-Lizenz: 3 Jahre
- A-Lizenz: 2 Jahre
Bei einem Besuch einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme mit einer ausreichenden Anzahl an Lerneinheiten (LE) wird die jeweilige Lizenz zum Fortbildungsdatum um den Gültigkeitszeitraum verlängert. Für die vollständige Verlängerung einer Lizenz müssen 15 LE absolviert werden. Für die Anerkennung einer Fortbildung für die Verlängerung einer C-Lizenz ist der BWBV (lehrwart@bwbv.de) zuständig. Für die Anerkennung einer Fortbildung für die Verlängerung von A- und B-Lizenzen ist der Deutsche Badmintonverband (DBV, bildung@badminton.de) zuständig.
Verlängerung abgelaufener Lizenzen
Nach dem Ablauf der Lizenz geht diese in einen Erhaltungszeitraum über. Der Erhaltungszeitraum entspricht der Gültigkeitsdauer der Lizenz, das bedeutet:
- Trassi: 4 Jahre
- C-Lizenz: 4 Jahre
- B-Lizenz: 3 Jahre
- A-Lizenz: 2 Jahre
Im Erhaltungszeitraum kann die Lizenz durch den Besuch einer anerkannten Fortbildung im notwendigen Umfang weiterhin verlängert werden. Die Lizenz wird dann rückwirkend zum Ablaufdatum um die jeweilige Gültigkeitsdauer verlängert.
Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer über den jeweiligen Erhaltungszeitraum hinaus können bei entsprechender Nachfrage „Wiedereinsteiger“-Programme mit einem Umfang von mindestens 45 LE angeboten werden. Alternativ ist im Einzelfall die Notwendigkeit einer Wiederholung der gesamten Ausbildung in Erwägung zu ziehen.
Aktuelles Fortbildungsangebot
Das aktuelle Fortbildungsangebot des BWBV ist hier zu finden.
Das aktuelle Fortbildungsangebot des DBV ist hier zu finden.