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BWBV-Spielausschuss entscheidet sich für eine Unterbrechung der Saison 2021/2022. Die Spieltage 8 und 8a werden nach Möglichkeit gespielt, und aus den Spieltagen 1-3, 8 und 8a wird die Abschlusstabelle berechnet.
von Andreas Schuch
06.12.21. Die aktuelle Corona-Situation mit steigenden Inzidenzen und wieder verstärkten Einschränkungen ist sicherlich hinlänglich bekannt. Leider konnte die Immunisierungsrate nicht in dem Maße gesteigert werden, wie wir das noch zu Saisonbeginn gehofft hatten. Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern, welche stark betroffen sind. Dennoch ist – auch zum aktuellen Zeitpunkt – der Sportbetrieb seitens der Behörden unter Einhaltung von 2G bzw. 2G+ Bedingungen grundsätzlich möglich und trägt auch zur Rückeroberung eines „normalen“ Lebens bei.
Der Spielausschuss hat die Austragung des SpT 3 am 20.11.2021 genau beobachtet und analysiert. Von insgesamt 263 Begegnungen sind 11,4% nicht ausgetragen worden. Dabei haben viele Gründe dazu beigetragen, dass Mannschaften nicht antreten konnten. Nur die wenigsten Ausfälle stehen in direktem Zusammenhang mit Corona-Infektionen. Dem Spielausschuss ist aber wohl bewusst, dass auch ein wesentlicher Teil von immunisierten Spielern aus Sorge oder gar Angst nur mit gemischten Gefühlen oder auch gleich gar nicht für die 88,6% der ausgetragenen Begegnungen zur Verfügung stand. Weiterhin ist dem Spielausschuss bewusst, dass eine Ansammlung von bis zu 10 Mannschaften zeitgleich in einer SpH an mehreren Spielorten über das Land verteilt zu einer Gefährdungslage beiträgt, die von vielen Personen derzeit nicht gewünscht ist. Die Aussicht auf eine nochmals verschärfte Situation zu den angesetzten SpT 4 und SpT 4a hat den Spielausschuss dazu bewogen, folgenden Beschluss zu fassen:
1.) Die Hinrunde wird nach Abschluss des SpT 3 abgebrochen. Die angesetzten Begegnungen der SpT 4 und SpT 4a werden nicht ausgetragen und nicht gewertet.
2.) Die Saisonwertung soll auf Basis einer Halbrunde erfolgen.
3.) Zur Vervollständigung einer Halbrunde werden die spiegelgleichen Begegnungen der SpT 8 und SpT 8a wie angesetzt herangezogen.
4.) Entsprechend entfallen die angesetzten Begegnungen der SpT 5, SpT 6 und SpT 7, sofern nicht zur Vervollständigung der Halbrunde erforderlich.
5.) Für die Austragung von Begegnungen der SpT 8 und SpT 8a sind die zum 01.12.2021 gemeldeten VRL der Rückrunde maßgebend.
Ob die ausgefallenen Begegnungen des SpT 3 in der spiegelgleichen Ansetzung des SpT 7 wiederholt werden, ist gerade Gegenstand einer weitergehenden Untersuchung durch den Spielausschuss. Zu ggf. verlegten Begegnungen der SpT 1, SpT 2, SpT 3, welche nach dem 20.11.2021 angesetzt und ggf. nicht ausgetragen wurden, muss im Einzelfall entschieden werden.
Die mit diesem Beschluss verknüpfte Hoffnung ist, dass die Gefährdungslage ab SpT 7 dann wieder ein Ausmaß erreicht hat, welches gleich oder besser derjenigen von SpT 3 ausfällt.
Für den Spielausschuss
i.A. Andreas Schuch, Sportwart BWBV