Saison 2021/2022
Alle zur Hinrunde einzusetzenden Spieler/innen müssen bis zum 30.06. eine Spielerlaubnis für den jeweiligen Verein besitzen oder beantragt haben.
von Andreas Schuch, Sportwart BWBV
23.06.21. Ich bitte alle Vereine und Sportwarte darauf zu achten, dass alle zur Hinrunde einzusetzenden Spieler/innen bis zum 30.06. eine Spielerlaubnis für den jeweiligen Verein besitzen müssen oder beantragt haben müssen.
Darüber hinaus muss für einzusetzende Jugendliche des Jahrgangs 2007 zum 15.06. der Antrag auf Jugendfreigabe vorliegen. Auf die Bestimmungen der Jugendfreigabe wird hingewiesen.
Andreas Schuch, Sportwart BWBV