BWBV-Präsidium beschließt weitere Entlastung der Vereine

Verbandsumlage 2021 wird reduziert
In seiner Online-Sitzung vom 8.2. hat das BWBV-Präsidium einstimmig beschlossen, die Corona-bedingten Minderausgaben im BWBV-Haushalt 2020 vollständig an die Mitgliedsvereine weiterzugeben.
von Sven Heise
12.02.21. Die Gebühr in Höhe von 135€ pro gemeldeter aktiven Mannschaft wird in der Verbandsumlage für 2021 nicht erhoben.
Für 2021 werden nur die laut Satzung vorgesehene Basisgebühr in Höhe von 75€ (ohne Mannschaft), 125€ (1-2 Mannschaften) und 180€ (mehr als 2 Mannschaften) sowie die 2€ je Spielerlaubnis berechnet.
Die Beschlüsse zu den Entlastungen gelten ausschließlich für das Jahr 2021. Sollten sich für 2021 erneut erhebliche Abweichungen vom Haushaltsplan ergeben, wird im Jahr 2022 neu beraten.
In Verbindung mit den bereits gestrichenen Ordnungsgebühren für Schiedsrichter ergibt sich damit eine Gesamtentlastung von etwa 75.000€. Dies entspricht der Höhe der Minderausgaben im Jahr 2020, etwa durch entfallene Lehrgänge und Zuschüsse für Turniere oder entfallene Reisekosten bei online veranstalteten Sitzungen.> Schiedsrichter-Ordnungsgebühr entfällt> Hobbyliga: Startgelder für die abgesagte Saison werden übertragen