Regelung zur Verlängerung von Trainerlizenzen im BWBV

Trainerlizenzen
Normalerweise erfordert eine DOSB Lizenzverlängerung das Absolvieren von Fortbildungen im Umfang von
15 UE innerhalb des Gültigkeitszeitraumes.
von Maike Seitz
25.01.21. Doch aufgrund der Corona-Pandemie und der durch sie hervorgerufenen Beschränkungen, mussten Lehrgänge zur Lizenzverlängerung bei allen Fachverbänden abgesagt bzw. verschoben werden. Dadurch war es nicht allen Trainern im vergangenen Jahr möglich, den geforderten Mindestumfang an Fortbildungen zur Lizenzverlängerung nachzuweisen. Der BWBV hat sich daher entschlossen, die Lizenzverlängerungen für C-Trainer zu erleichtern:
Lizenzen, die Ende 2020 ausgelaufen wären, können während der Corona-Krise auch ohne vollständigen Fortbildungsnachweis um maximal 12 Monate verlängert werden. Der BWBV bittet jedoch um Verständnis dafür, dass dies nicht pauschal bei allen Lizenzen, sondern nur auf Antrag möglich ist.
Verlängerungen von A- und B-Lizenzen sind von dieser Ausnahmeregelung jedoch nicht betroffen. Die Zuständigkeit fällt hier in den Bereich des DBV, der von den genannten Möglichkeiten bisher keinen Gebrauch macht.
Anträge auf Lizenzverlängerung sind der Geschäftsstelle per E-Mail zu übersenden. Mit Genehmigung des Antrages wird die Gebühr von 6,-€ (gemäß § 8 FO) zur Verlängerung einer Trainerlizenz fällig. Die Gebühr wird dem Verein in Rechnung gestellt, bei dem der Trainer gemeldet ist.
Unabhängig von dieser Ausnahmeregelung ist es weiterhin möglich, abgelaufene Lizenzen nicht turnusgemäß zu verlängern (vgl. § 8 Abs. 4 TO). Dann ist für eine Verlängerung jedoch nicht das Datum der Fortbildung, sondern das Datum der letzten Gültigkeit verbindlich.
Den notwendigen Antrag auf Lizenzverlängerung finden Sie hier:
https://bwbv.de/nachrichten/dateiupload/001299_Antrag%20zur%20Verlaengerung%20von%20Trainerlizenzen.pdf>