Saison 2020/21
Das BWBV-Präsidium hat in seiner Sitzung vom 24. Januar 2021 beschlossen, die laut §18.6 der Spielordnung fälligen Ordnungsgebühren für fehlende Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter in der Saison 2020/21 nicht zu erheben.
von Sven Heise / Maike Seitz
24.01.21. Obwohl ein Teil der Spieltage in den drei oberen Staffeln Bundesliga und Regionalliga durchgeführt wurde, sollen die Vereine mit dieser Maßnahme entlastet werden.
Wir bitten die Vereine allerdings, in Zukunft verstärkt Werbung dafür zu machen, dass ihre Mitglieder sich als Referee und Schiedsrichter zur Verfügung stellen und an den Aus- und Fortbildungen teilnehmen. Neben der persönlichen Herausforderung in der anspruchsvollen, aber interessanten Aufgabe, ein Spiel zu leiten, der Zusammenarbeit in einem netten und kompetenten Team und dem „besten Sitzplatz“ bei hochklassigen Spielen und Turnieren wird damit auch die Regelkenntnis in den Vereinen verbessert. Das Präsidium will in Zusammenarbeit mit dem Schiedsrichterausschuss prüfen, ob wir die theoretische Ausbildung zunächst auch als Online-Kurs anbieten können.
Zusätzlich hat das Präsidium die einmalige Reduktion der zu erhebenden Mannschaftsgebühren beschlossen. Hier wird in den nächsten Tagen geprüft, in welcher Höhe die Corona-bedingten Einsparungen aus dem vergangenen Jahr an die Vereine weitergegeben werden können. Sobald das Präsidium eine endgültige Entscheidung getroffen hat, werden die Vereine umgehend informiert.