Verlängerung der Rückrunden-Fristen

Saison 2020/2021
Aufgrund der Corona-bedingten Hallenschließungen im November 2020 hat der SpA beschlossen, die Meldefrist der Rückrunden-VRL gemäß SpO §20(2) auf den 20.12.2020 zu verlängern.
von Andreas Schuch, Sportwart BWBV
07.11.20. Entsprechend verlängert sich die Antragsfrist der Spielerlaubnis nach SpO §20(3)e), wobei der SpA durch Beschluss nach SpO §1(1) diese Frist zu Gunsten der Vereine sogar bis zum 10.12.2020 verlängert.
Der Spielausschuss