Änderung Landesverordnung zum 01.07.2020
Die letzte Änderung der Landesverordnung für Sportstätten ermöglicht das Training von bis zu 20 Personen und die Durchführung von Sportwettkämpfen.
von Francois Boe
30.06.20. Training und Wettkampfsport unter Auflagen ab dem 1. Juli wieder möglich
Die letzte Änderung der Landesverordnung für Sportstätten ermöglicht das Training von bis zu 20 Personen und die Durchführung von Sportwettkämpfen. Der Mindestabstand unter den Zuschauern beträgt 1,5 m. Die letzte Fassung vom 20. Juni 2020 ist somit hinfällig. Die Benutzung der Sportstätten muss mit den Kommunen abgesprochen werden, die als Träger letztendlich über die Nutzung ihrer Sportstätten entscheiden (wann und unter welchen Bedingungen, mit Abgabe einer Teilnehmerliste, Trainingszeiten, Namen, Adressen, etc. (Tracing).
Unter der Rubrik Ausschreibungen finden Sie die entsprechenden Schreiben mit ausführlichen Informationen und Hinweisen:
– Neue Corona-Verordnung Sport
– Fragen und Antworten Sport 01.07.2020
Francois Boé, Vize-LS