Sportstätten für eingeschränktes Training wieder geöffnet
Die letzte Änderung der Landesverordnung für Sportstätten ermöglicht das Training von bis zu 10 Personen auf 400 m². Der Mindestabstand beträgt nun offiziell 1,5 m statt 2 m.
von Francois Boe
01.06.20. Sportstätten für eingeschränktes Training wieder geöffnet
Die letzte Änderung der Landesverordnung für Sportstätten ermöglicht das Training von bis zu 10 Personen auf 400 m². Der Mindestabstand beträgt nun offiziell 1,5 m statt 2 m. Die Fassung vom 02. Juni 2020 ist somit hinfällig. Dafür ist die Genehmigung der Kommunen notwendig, die als Träger letztendlich über die Nutzung ihrer Sportstätten entscheiden (ab wann und unter welchen Bedingungen). Eine genaue Absprache über die einzuhaltenden Hygieneauflagen ist erforderlich sowie die Abgabe einer Teilnehmerliste (Spieler + Trainer + verantwortliche Person) mit Trainingszeiten, Namen, Adressen, etc. (Tracing).
Der DBV hat in Zusammenarbeit mit dem DOSB die „Empfehlungen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben“, bezogen auf die Sportart Badminton, erarbeitet. Diese Empfehlungen, im Zusammenhang mit der Landesverordnung, ermöglichen den Trainingsbetrieb im Einzel (40 m² pro Spieler). Die letzte Korrektur betrifft den Mindestabstand: 1,5 m statt 2 m. Die interessierten Vereine können sich also auf diese Empfehlungen stützen, um bei ihrer Kommune die Benutzung der Sportstätten zu beantragen.
Die dazugehörigen Schreiben sind unter der Rubrik „Ausschreibungen“ auf der BWBV Homepage veröffentlicht.
Francois Boé, Vize-LS