Lehrkräfte aller Schularten lernen Vermittlung von Badminton

Lehrkräftefortbildung für die RB Karlsruhe und Freiburg
Thema: Technik und Taktik des Badmintonspiels
sowie Möglichkeiten der Vermittlung in der Schule (in einer Klasse, einer Arbeitsgemeinschaft oder einem Oberstufenkurs). Termin 14.-16. Februar 20
von Markus Hanke, Realschule Eberbach
07.01.20. Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer
im Bereich der RB Karlsruhe & Freiburg
Thema: Technik und Taktik des Badmintonspiels
sowie Möglichkeiten der Vermittlung in der Schule (in einer Klasse, einer Arbeitsgemeinschaft oder einem Oberstufenkurs).
Termin 14.-16. Februar 2020
Anreise: Freitag, 14.02.2020 bis 17.30 Uhr
Abreise: Sonntag, 16.02.2020 nach dem Mittagessen
Ort: Sportschule Steinbach (bei Baden-Baden)
Teilnehmer: Lehrer/innen aller Schularten aus dem Bereich der Regierungbezirke Karlsruhe und Freiburg, auch ohne Vorkenntnisse in der Sportart Badminton
Lehrgangsleiter: Markus Hanke
Meldeadresse: BWBV Lehrgangsverwaltung
Petra Göhlich
geschaeftsstelle@bwbv.de
Bitte auf dem Meldeformular die komplette Schulanschrift mit Schulart angeben. Sowie Vor-, Zuname, Adresse und Alter eintragen. Die Meldung sollte einen Schulstempel haben.
Bitte keine Meldungen an die Regierungspräsidien!
Meldeschluss: 31. Januar 2020
Absagen: Teilnehmer/innen, die bis zum 7. Februar keine Einladung erhalten haben, konnten für den Lehrgang nicht mehr berücksichtigt werden.
Kosten: Es wird eine Lehrgangsgebühr in Höhe von € 58,– erhoben (incl. Schulsportbroschüre Wert € 6,80), die mit der Anmeldung fällig wird. Die Gebühren werden vom BWBV per Bankeinzug von dem angegebenen Konto abgebucht. Dazu muss eine Meldung mit Ermächtigung zum Bankeinzug ausgefüllt und mit der Anmeldung an die oben genannte Meldeadresse gesandt werden (bitte ggfs. anfordern bei der BWBV Lehrgangsverwaltung s.o. oder unter „Ausschreibungen“ der BWBV-Homepage (www.bwbv.de)). Anmeldungen können nur bearbeitet werden, wenn dem BWBV eine Abbuchungsermächtigung erteilt wurde. Bei Absagen nach Erhalt der Teilnahmebestätigung kann die Lehrgangsgebühr nicht mehr erstattet werden.
Die übersteigenden Kosten für Sportschule (Unterkunft und Verpflegung), Federbälle und Lehrgangsleitung übernimmt der Baden-Württembergische Badmintonverband. Fahrtkosten können nicht erstattet werden. Versicherungsschutz besteht durch das Regierungspräsidium.
Ausrüstung: Neben einem Badmintonschläger bitte ausreichend Sportkleidung mitbringen.