Terminerinnerung: 01.08.!
Ich bitte alle Vereine und Sportwarte darauf zu achten, für nicht den amtlichen Spielregeln entsprechende Standardspielfelder bis zum 01.08. beim SpA eine Sondergenehmigung für die Saison 2019/2020 zu beantragen.
von Andreas Schuch, Sportwart BWBV
03.06.19. Für Spielfelder, deren hintere Spielfeldabstände (zwischen Feldern) unter 1,30 m liegen, jedoch mindestens 0,80 m betragen, erteilt der SpA gemäß SpO §1(1) eine pauschale Sondergenehmigung. Spiele der Verbandsligen und darüber sind auf solchen Spielfeldern oder auf Standardspielfeldern auszutragen.
Für Spielfelder, deren hintere Spielfeldabstände unter 0,80 m liegen, jedoch mindestens 0,60 m betragen, ist vom betreffenden Verein jährlich beim SpA eine Sondergenehmigung zu beantragen.
Für Spielfelder, deren hintere Spielfeldabstände unter 0,60 m liegen, wird der SpA keine Sondergenehmigung erteilen.
Für Spielfelder, deren seitliche Spielfeldabstände unter 0,30 m liegen, ist vom betreffenden Verein jährlich beim SpA eine Sondergenehmigung zu beantragen.
Liegt für nicht den amtlichen Spielregeln entsprechende Standardspielfelder keine Sondergenehmigung vor, muss die Heimmannschaft im Protestfall gemäß SpO §17(3) mit Abzug aller Punkte rechnen.
Andreas Schuch, Sportwart BWBV