Durchführungsbestimmungen NW überarbeitet

Jugendspielbetrieb im Bezirk Nordwürttemberg
Die bisherigen Durchführungsbestimmungen für den Jugendspielbetrieb in NW einschl. deren Anlage 1 wurden vom Jugendausschuss NW überarbeitet und an die aktuelle Fassung der BWBV-Jugendordnung (JO) und deren Anlage 1 angepasst.
von Marcus Gall, Jugendwart NW
03.06.19. Auf die folgenden Punkte weise ich besonders hin:
• § 3 Nr. 2 der Durchführungsbestimmungen NW ergänzt § 33 JO (Datenschutzbestimmungen). Bitte stellt vereinsintern sicher, dass die Regelungen zum Datenschutz den Trainern, den Jugendlichen und deren Eltern vor der Meldung zu einem Turnier des BWBV bekannt sind.
• § 3 Nr. 1.2 der Anlage 1 zu den Durchführungsbestimmungen NW bestimmt, dass der Bezirk NW künftig (nur noch) in zwei Regionen aufgeteilt wird.
• Gem. § 6 Abs. 2, 3 der Anlage 1 zur JO haben wir in § 3 der Anlage 1 zu den Durchführungsbestimmungen NW Regelungen zur Durchführung und Wertung der Regional-RLT getroffen. Diese Turniere werden zur kommenden Saison (noch) nicht an das neue Jugend-Wettkampfsystem angeschlossen.
Die aktuelle Fassung der Durchführungsbestimmungen NW ist auf der Homepage des BWBV (www.bwbv.de) unter „Nordwürttemberg“, „Jugend“, „Durchführungsbestimmungen“ veröffentlicht. Der BWBV-Jugendausschuss hat den Durchführungsbestimmungen NW und deren Anlage 1 am 16.02.2019 zugestimmt, die Bezirksversammlung NW hat sie am 31.05.2019 genehmigt.
Die Durchführungsbestimmungen NW und deren Anlage 1 gelten hiermit als bekannt gemacht. Sie sind ab der kommenden Saison zu beachten.
Marcus Gall, Bezirks-Jugendwart NW