Der LA-LS informiert
Der Leistungsausschuss des BWBV bietet im Jahr 2018 bis zu 10 Fortbildungslehrgänge für Vereinstrainer mit Tätigkeitsfeld Jugendarbeit an.
von Francois Boe
24.02.18. Ziele sind eine Verbesserung der fachspezifischen Kenntnisse, der Trainingsdidaktik, des Vereinstrainings der Jugendlichen, die Bildung von Vereinsverbünden und die Motivierung von Trainern und Spielern. Zusammenarbeit, nicht Konkurrenzdenken, ist gefragt.
Zu diesen Lehrgängen können sich alle BWBV-Mitgliedsvereine anmelden, die Jugendliche ausbilden. Es spielt dabei keine Rolle, wie gut und auf welcher Ebene diese Jugendlichen spielen. Ebenfalls spielt es keine Rolle, ob der Verein leistungsorientiert oder freizeitorientiert ist. Für alle besteht die Möglichkeit, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen.
Durchführung:
– Mindestens drei Vereine – am besten mehr – schließen sich zusammen und bieten eine Halle mit 6 Feldern oder mehr, je nach Gruppengröße, an.
– Jeder Verein meldet 2 oder mehr Jugendtrainer zum Lehrgang (Ausnahmen mit Vize-LS besprechen). Die Vereinstrainer müssen keinen Trainerschein nachweisen. Von den Vereinstrainern wird eine aktive Mitarbeit erwartet. Sie führen den Lehrgang unter der Leitung des BWBV-Trainers durch.
– Aus jedem Verein nehmen 2 oder mehr Jugendliche teil (insgesamt 9 – 12 Kinder). Sinnvoll ist, dass diese Jugendlichen zumindest spielen können (Ball treffen, Spiel auf dem ½ Feld). Die Jugendlichen gehören den Altersklassen U11 bis U17 an.
– Ein Lehrgang umfasst höchstens 8 Trainingseinheiten à 45 Min. (6 Stunden), dauert in der Regel von 10.00 bis 17.00 Uhr mit Pausen.
– Die Vereine übernehmen die Hallen- und die Ballkosten.
– Der BWBV übernimmt die Trainerkosten.
– Die teilnehmenden Trainer und Vereine des Jahres 2017 dürfen wieder an den Lehrgängen 2018 teilnehmen.
– Der BWBV prüft, ob diese Lehrgänge als Teil der Fortbildung für C-Trainer gelten können.
Meldeverfahren: Interessierte Vereine melden sich beim Vize-Präsidenten LS (Vize-LS@bwbv.de) (unabhängig davon, ob ein Verbund abgesprochen wurde oder nicht) und machen folgende Angaben:
– Ansprechpartner im Verein: Kontaktadresse, zuständige Ansprechperson für den Lehrgang mit Adresse. Telefon, Mailadresse.
– Liste der Vereinstrainer mit Name, Vorname, Adresse
– Liste der Spieler (Name, Vorname, Geb.-Datum)
– Mögliche Termine für einen Lehrgang (mindestens 2 Monate im Voraus in der Anfangsphase)
– Nach Eingang der Meldungen bildet der Vize LS einen Vereinsverbund, falls dieser von den Vereinen nicht gebildet wurde, und teilt den Vereinen Lehrgangsort und –Termin sowie den BWBV-Trainer mit.
– Vereine, die über einen BWBV-Trainer als Vereinstrainer verfügen, sind von dieser Maßnahme ausgeschlossen.
Francois Boé
Vize-Präsident LS