Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer im RP Karlsruhe
Technik und Taktik des Badmintonspiels sowie Möglichkeiten der Vermittlung in der
Schule (in einer Klasse, einem Oberstufenkurs oder einer AG). Termin: 02.-04. Dezember 2016
von Markus Hanke
05.10.16. Thema:
Technik und Taktik des Badmintonspiels sowie Möglichkeiten der Vermittlung in der
Schule (in einer Klasse, einem Oberstufenkurs oder einer Arbeitsgemeinschaft). Termin: 02.-04. Dezember 2016
Anreise: Freitag, 02.12.2016 bis 17.30 Uhr
Abreise: Sonntag, 04.12.2016 nach dem Mittagessen
Ort: Sportschule Schöneck (Karlsruhe)
Teilnehmer:
Lehrer/innen aller Schularten aus dem Bereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe, auch ohne Vorkenntnisse in der Sportart Badminton
Lehrgangsleiter: Markus Hanke (Eberbach)
Meldeadresse: Rita Thum Jahnstr. 51
72663 Großbettlingen
Tel.: 07022-48856
Fax: 07022-44273
Buchhaltung@bwbv.de
Bitte auf dem Meldeformular die komplette Schulanschrift, Schulart angeben. Sowie Vor-, Zuname, Adresse und Alter eintragen. Die Meldung sollte einen Schulstempel haben.
Bitte keine Meldungen an das Regierungspräsidium! Meldeschluss: 18. November 2016
Kosten: Es wird eine Lehrgangsgebühr in Höhe von € 58,– erhoben (incl. Schulsportbroschüre Wert € 6,80), die mit der Anmeldung fällig wird. Die Gebühren werden vom BWBV per Bankeinzug von dem angegebenen Konto abgebucht.
Dazu muss eine Meldung mit Ermächtigung zum Bankeinzug ausgefüllt und mit der Anmeldung per Post an die oben genannte Meldeadresse gesandt werden. Anmeldungen können nur bearbeitet werden, wenn dem BWBV eine Abbuchungsermächtigung erteilt wurde. Bei Absagen nach Erhalt der Teilnahmebestätigung kann die Lehrgangsgebühr nicht mehr erstattet werden.
Die übersteigenden Kosten für Sportschule (Unterkunft und Verpflegung), Federbälle und Lehrgangsleitung übernimmt der Baden-Württembergische Badmintonverband. Fahrtkosten können nicht erstattet. Versicherungsschutz besteht durch das Regierungspräsidium.
Ausrüstung:
Neben einem Badmintonschläger bitte ausreichend Sportkleidung mitbringen.
Genauere Informationen mit Meldeblatt und Einzugsermächtigungsvorlage haben alle Schulen des RP Karlsruhe erhalten oder können von der Buchhaltung (s. o