Saison 2016/2017
Die Vereinsranglisten für die Hinrunde müssen spätestens zum 01.08. in „nuLiga Badminton“ eingetragen sein.
Für nicht den amtlichen Spielregeln entsprechende Standardspielfelder ist bis zum 01.08. beim SpA eine Sondergenehmigung für die Saison
von Andreas Schuch, Sportwart BWBV
30.05.16. Erfassung der Vereinsranglisten zur Hinrunde Ich bitte alle Vereine und Sportwarte darauf zu achten, dass die Vereinsranglisten für die Hinrunde spätestens zum 01.08. in „nuLiga Badminton“ eingetragen sein müssen.
Die Online-Meldung ist verpflichtend in „nuLiga Badminton“ vorzunehmen, eine Meldung in Papierform an Passstelle/Sportwarte ist nicht erforderlich. Wie in der vergangenen Saison steht jedem Verein unter „http://bwbv.badminton.liga.nu“ und nach dem Vereins-Login über seine Zugangsdaten im Zeitraum 15.07.-01.08. diese Möglichkeit der Online-Erfassung seiner Vereinsrangliste der BWBV-Ligen unter der Auswahl „Spielbetrieb Meldung“, „Vereinsrangliste“ zur Hinrunde zur Verfügung. Eine detailliertere Beschreibung ist auf der Homepage des BWBV abrufbar. Die vollständig erfasste Vereinsrangliste in „nuLiga Badminton“ kann von jedem Verein als .pdf-Download zur weiteren (schriftlichen) Verwendung gespeichert werden.
Vereine, die eine Rangliste für die Bundes- oder Regionalliga abgeben müssen, haben diese weiterhin dem BWBV-Sportwart lt. DBV-/GrSpO ebenfalls bis zum 01.08. (schriftlich in Kopie) einzureichen.
Sondergenehmigung Spielfelder/Sportstätten Ich bitte alle Vereine und Sportwarte darauf zu achten, für nicht den amtlichen Spielregeln entsprechende Standardspielfelder bis zum 01.08. beim SpA eine Sondergenehmigung für die Saison 2016/2017 zu beantragen:
Für Spielfelder, deren hintere Spielfeldabstände (zwischen Feldern) unter 1,30 m liegen, jedoch mindestens 0,80 m betragen, erteilt der SpA gemäß SpO §1(1) eine pauschale Sondergenehmigung. Spiele der Verbandsligen und darüber sind auf solchen Spielfeldern oder auf Standardspielfeldern auszutragen.
Für Spielfelder, deren hintere Spielfeldabstände unter 0,80 m liegen, jedoch mindestens 0,60 m betragen, ist vom betreffenden Verein jährlich beim SpA eine Sondergenehmigung zu beantragen.
Für Spielfelder, deren hintere Spielfeldabstände unter 0,60 m liegen, wird der SpA keine Sondergenehmigung erteilen.
Für Spielfelder, deren seitliche Spielfeldabstände unter 0,30 m liegen, ist vom betreffenden Verein jährlich beim SpA eine Sondergenehmigung zu beantragen.
Liegt für nicht den amtlichen Spielregeln entsprechende Standardspielfelder keine Sondergenehmigung vor, muss die Heimmannschaft im Protestfall gemäß SpO §17(3) mit Abzug aller Punkte rechnen.