Kompetenzorientierte Vermittlung von Technik und Taktik

Fortbildung für Lehrkräfte im Regierungsbezirk Karlsruhe
Termin: 04.-6. Dezember 2015
Anreise: Freitag, 04.12.2015 bis 17.30 Uhr
Abreise: Sonntag 06.12.2015 nach dem Mittagessen
Ort: Sportschule Schöneck (Karlsruhe)
von Karlheinz Hohenadel, Vizepräsident Schul- und Breitensport
15.10.15. Thema: Kompetenzorientierte Vermittlung von Technik und Taktik des Badmintonspiels in einer Klasse, einem Oberstufenkurs oder einer Arbeitsgemeinschaft. Termin 04.-6. Dezember 2015
Anreise: Freitag, 04.12.2015 bis 17.30 Uhr
Abreise: Sonntag 06.12.2015 nach dem Mittagessen
Ort: Sportschule Schöneck (Karlsruhe)
Teilnehmer: Lehrkräfte aller Schularten aus dem Bereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe, auch ohne Vorkenntnisse in der Sportart Badminton
Lehrgangsleiter: Markus Hanke (Eberbach)
Karlheinz Hohenadel (Hemsbach)
Meldeadresse: Rita Thum
Jahnstr. 51
72663 Großbettlingen
Tel.: 07022-48856
Fax: 07022-44273
Buchhaltung@bwbv.de
Bitte auf dem Meldeformular die komplette Schulanschrift, Schulart angeben. Sowie Vor-, Zuname, Adresse und Alter eintragen. Die Meldung sollte einen Schulstempel haben.
Bitte keine Meldungen an das Regierungspräsidium! Meldeschluss: 19. November 2015
Absagen: Teilnehmer/innen, die bis zum 27. November keine Einladung erhalten haben, konnten für den Lehrgang nicht mehr berücksichtigt werden.
Kosten: Es wird eine Lehrgangsgebühr in Höhe von € 50,– erhoben (inkl. Schulsportbroschüre Wert € 6,80), die mit der Anmeldung fällig wird. Die Gebühren werden vom BWBV per Bankeinzug von dem angegebenen Konto abgebucht.
Dazu muss eine Meldung mit Ermächtigung zum Bankeinzug ausgefüllt und mit der Anmeldung per Post an die oben genannte Meldeadresse gesandt werden. Anmeldungen können nur bearbeitet werden, wenn dem BWBV eine Abbuchungsermächtigung erteilt wurde. Bei Absagen nach Erhalt der Teilnahmebestätigung kann die Lehrgangsgebühr nicht mehr erstattet werden.
Die die Lehrgangsgebühr übersteigenden Kosten für Sportschule (Unterkunft und Verpflegung), Federbälle und Lehrgangsleitung übernimmt der Baden-Württembergische Badmintonverband. Fahrtkosten können nicht erstattet und auch nicht vom Regierungspräsidium übernommen werden. Versicherungsschutz besteht durch das Regierungspräsidium.
Ausrüstung: Neben einem Badmintonschläger bitte ausreichend Sportkleidung mitbringen.
Genauere Informationen mit Meldeblatt und Einzugsermächtigungsvorlage haben alle Schulen des RP Karlsruhe erhalten oder können von der Buchhaltung (s. o.) angefordert werden.