Soforthilfe Sport

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Das Land Baden-Württemberg gewährt allen Sportvereinen und -fachverbänden finanzielle Unterstützung zur Überwindung eines coronabedingten existenzgefährenden Liquiditätsengpasses.
von Petra Göhlich
14.04.21. Insgesamt werden 11,635 Mio. Euro für die „Soforthilfe Sport“ Baden-Württemberg bereitgestellt.
Ab sofort können WLSB-Mitglieder in einem unbürokratischen Verfahren Notfall- und Liquiditätshilfen beantragen. Bedingung: Der finanzielle Engpass ist größer als 1000 Euro, ist der Corona-Situation geschuldet und besteht frühestens seit dem 01. Januar 2020.
Anträge richten sich an die WLSB-Geschäftsstelle entweder per Mail an soforthilfe-stuttgart@wlsb.de oder per Post an: Württembergischer Landessportbund e.V., Fritz-Walter-Weg 19, 70372 Stuttgart.
Den Antrag sowie weitere Informationen zur „Soforthilfe Sport“ finden Sie unter nachstehendem Link
SpOrt Stuttgart
Fritz-Walter-Weg 19
70372 Stuttgart
fon: 0711. 28077-659
fax: 0711. 28077-651
mail: info@skj-stuttgart.de
web: www.skj-stuttgart.de
www.feriensport-stuttgart.de
Sportkreisjugend im Sportkreis Stuttgart e.V.
Steuer-Nr. 99059/274550
VR 7087 Amtsgericht Stuttgart
> Antrag Soforthilfe Sport