Lehrkräftefortbildung der RP Karlsruhe und Freiburg
Thema: Technik und Taktik des Badmintonspiels sowie Möglichkeiten der Vermittlung in der Schule (in einer Klasse, einem Oberstufenkurs oder einer AG). Termin 23.-25. Februar 2018
von Markus Hanke
29.01.18. Thema: Technik und Taktik des Badmintonspiels sowie Möglichkeiten der Vermittlung in der Schule (in einer Klasse, einem Oberstufenkurs oder einer Arbeitsgemeinschaft).
Termin 23.-25. Februar 2018
Anreise: Freitag, 23.02.2018 bis 17.30 Uhr
Abreise: Sonntag, 25.02.2018 nach dem Mittagessen
Ort: Sportschule Schöneck (Karlsruhe-Durlach)
Teilnehmer: Lehrer/innen aller Schularten aus dem Bereich der Regierungspräsidien Karlsruhe und Freiburg, auch ohne Vorkenntnisse in der Sportart Badminton
Lehrgangsleiter: Markus Hanke
Meldeadresse: Rita Thum Jahnstr. 51
72663 Großbettlingen
Tel.: 07022-48856
Fax: 07022-44273 Buchhaltung@bwbv.de
Bitte auf dem Meldeformular (ggfs. anfordern) die komplette Schulanschrift mit Schulart angeben. Sowie Vor-, Zuname, Adresse und Alter eintragen. Die Meldung sollte einen Schulstempel haben.
Bitte keine Meldungen an die Regierungspräsidien! Meldeschluss: 12. Februar 2018
Absagen: Teilnehmer/innen, die bis zum 16. Februar keine Einladung erhalten haben, konnten für den Lehrgang nicht mehr berücksichtigt werden.
Kosten: Es wird eine Lehrgangsgebühr in Höhe von € 58,– erhoben (incl. Schulsportbroschüre Wert € 6,80), die mit der Anmeldung fällig wird. Die Gebühren werden vom BWBV per Bankeinzug von dem angegebenen Konto abgebucht. Dazu muss eine Meldung mit Ermächtigung zum Bankeinzug ausgefüllt und mit der Anmeldung an die oben genannte Meldeadresse gesandt werden (bitte ggfs. anfordern) . Anmeldungen können nur bearbeitet werden, wenn dem BWBV eine Abbuchungsermächtigung erteilt wurde. Bei Absagen nach Erhalt der Teilnahmebestätigung kann die Lehrgangsgebühr nicht mehr erstattet werden.
Die übersteigenden Kosten für Sportschule (Unterkunft und Verpflegung), Federbälle und Lehrgangsleitung übernimmt der Baden-Württembergische Badmintonverband. Fahrtkosten können nicht erstattet werden. Versicherungsschutz besteht durch das Regierungspräsidium.
Ausrüstung: Neben einem Badmintonschläger bitte ausreichend Sportkleidung mitbringen